Das spanische Gesetz wendet auf Radfahrer dieselbe allgemeine Alkoholgrenze an wie auf Autofahrer: 0,5 g/l im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft. Die Guardia Civil darf dich auf dem Rad kontrollieren. Veröffentlichte Zahlen nennen 500 € zwischen 0,25 und 0,50 mg/l und 1.000 € über 0,50 mg/l, ohne Punkte, weil zum Radfahren kein Führerschein nötig ist. Diese Beträge stehen im Verkehrsgesetz (Ley de Tráfico), nicht in der Straßenverkehrsordnung, und sollten im aktuellen amtlichen Text geprüft werden. Plane dein Bier nach der Ausfahrt sorgfältig — das mallorquinische caña-Ritual erspart dir die Heimfahrt nicht.
Alkoholgrenze für Radfahrer
Maximal 0,5 g/l im Blut, 0,25 mg/l in der Atemluft — die allgemeine Grenze, dieselbe wie für Autofahrer. Kontrolliert wird auch auf dem Rad.
Quelle:Reglamento General de Circulación (BOE-A-2003-23514)
Häufige Fragen
Kein Handy am Lenker
Handy in der Hand, Kopfhörer in beiden Ohren oder Geräte, die Hören oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen, sind beim Radfahren bußgeldpflichtig.
Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.