Handy in der Hand halten, Kopfhörer in beiden Ohren oder Geräte, die Hören oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen, sind beim Radfahren bußgeldpflichtig (200 €, ohne Punktabzug, weil kein Führerschein nötig ist). Lenker-montiertes Handy ohne Bedienung ist erlaubt. Knochenschall-Kopfhörer (Ohren bleiben frei) liegen in einer Grauzone und werden uneinheitlich kontrolliert — gehe in der Hauptsaison auf Sa Calobra von der strengsten Auslegung aus.
Kein Handy am Lenker
Handy in der Hand, Kopfhörer in beiden Ohren oder Geräte, die Hören oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen, sind beim Radfahren bußgeldpflichtig.
Quelle:Reglamento General de Circulación (BOE-A-2003-23514)
Häufige Fragen
Alkoholgrenze für Radfahrer
Maximal 0,5 g/l im Blut, 0,25 mg/l in der Atemluft — die allgemeine Grenze, dieselbe wie für Autofahrer. Kontrolliert wird auch auf dem Rad.
Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.