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Kein Handy am Lenker

Handy in der Hand, Kopfhörer in beiden Ohren oder Geräte, die Hören oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen, sind beim Radfahren bußgeldpflichtig.

Spanien (national)Zuletzt geprüft am 2026-05-21

Handy in der Hand halten, Kopfhörer in beiden Ohren oder Geräte, die Hören oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen, sind beim Radfahren bußgeldpflichtig (200 €, ohne Punktabzug, weil kein Führerschein nötig ist). Lenker-montiertes Handy ohne Bedienung ist erlaubt. Knochenschall-Kopfhörer (Ohren bleiben frei) liegen in einer Grauzone und werden uneinheitlich kontrolliert — gehe in der Hauptsaison auf Sa Calobra von der strengsten Auslegung aus.

Quelle:Reglamento General de Circulación (BOE-A-2003-23514)

Häufige Fragen

Alkoholgrenze für Radfahrer

Maximal 0,5 g/l im Blut, 0,25 mg/l in der Atemluft — die allgemeine Grenze, dieselbe wie für Autofahrer. Kontrolliert wird auch auf dem Rad.

Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.