EU-konforme EPACs mit 250 W Dauerleistung, Abschaltung der Unterstützung bei 25 km/h und Tretunterstützung nur beim Pedalieren gelten in Spanien als Fahrräder und unterliegen den hier beschriebenen Regeln. Alles Schnellere — Speed-Pedelecs, Gasgriff-E-Bikes, S-Pedelecs — wird als Kleinkraftrad eingestuft: Zulassung, Versicherung, Führerschein-Klasse L und Mopedhelm sind nötig. Die meisten Verleih-Flotten auf Mallorca sind 25-km/h-EPACs; kläre vor der Buchung mit der Werkstatt, falls du dein eigenes mitbringst.
E-Bikes: 25 km/h, 250 W, nur Tretunterstützung
EPACs bis 25 km/h und 250 W Dauerleistung gelten als Fahrräder. Schnellere oder mit Gasgriff betriebene E-Bikes erfordern Zulassung, Versicherung, Helm und Führerschein.
Quelle:Reglamento General de Vehículos (BOE-A-1999-1826)
Häufige Fragen
Helmpflicht für Radfahrer auf Mallorca
Auf Landstraßen ist der Helm Pflicht. Drei enge Ausnahmen — lange Anstiege, extreme Hitze, nachgewiesene medizinische Gründe — gelten noch bis 30. September 2026 und fallen am 1. Oktober 2026 weg. Innerorts nur unter 16-Jährige.
Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.