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E-Bikes: 25 km/h, 250 W, nur Tretunterstützung

EPACs bis 25 km/h und 250 W Dauerleistung gelten als Fahrräder. Schnellere oder mit Gasgriff betriebene E-Bikes erfordern Zulassung, Versicherung, Helm und Führerschein.

Spanien (national)Zuletzt geprüft am 2026-05-21

EU-konforme EPACs mit 250 W Dauerleistung, Abschaltung der Unterstützung bei 25 km/h und Tretunterstützung nur beim Pedalieren gelten in Spanien als Fahrräder und unterliegen den hier beschriebenen Regeln. Alles Schnellere — Speed-Pedelecs, Gasgriff-E-Bikes, S-Pedelecs — wird als Kleinkraftrad eingestuft: Zulassung, Versicherung, Führerschein-Klasse L und Mopedhelm sind nötig. Die meisten Verleih-Flotten auf Mallorca sind 25-km/h-EPACs; kläre vor der Buchung mit der Werkstatt, falls du dein eigenes mitbringst.

Quelle:Reglamento General de Vehículos (BOE-A-1999-1826)

Häufige Fragen

Helmpflicht auf Mallorca 2026: Regeln ab 1. Oktober

Auf Landstraßen ist der Helm Pflicht: bis 30. September 2026 mit drei Ausnahmen, ab 1. Oktober ohne sie. Innerorts gilt die Pflicht nur für unter 16-Jährige.

Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.