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Verkehrsregeln Rad
Spanien (national)Geändert 1. Okt. 2026

Helmpflicht auf Mallorca 2026: Regeln ab 1. Oktober

Auf Landstraßen gilt die Helmpflicht seit 1. Oktober 2026 ohne Ausnahmen (lange Anstiege, extreme Hitze und medizinische Gründe entfallen). Innerorts nur für unter 16-Jährige und beruflich Radfahrende.

Bestätigt · 18. Okt. 2026 · RD 518/2026
Landstraßen · in Kraft
Helm: immer

Keine Ausnahmen seit dem 1. Oktober 2026. Innerorts nur unter 16-Jährige.

Bußgeld bei Verstoß
200 €
Betrag aus der Ley de Tráfico · aktuellen Text prüfen
Gilt für
Über 16-Jährige auf Landstraßen; unter 16-Jährige überall
Bestätigt · 18. Okt. 2026 · BOE

Auf Mallorcas Landstraßen ist ein zugelassener Helm Pflicht. Bis einschließlich 30. September 2026 gab es drei enge Ausnahmen: lange Steigungen, extreme Hitze und nachgewiesene medizinische Gründe. Seit 1. Oktober 2026 gilt die Pflicht ohne diese Ausnahmen. Innerorts bleibt der Helm nur für unter 16-Jährige und für beruflich Radfahrende vorgeschrieben.

Die Grundlage ist Art. 118 der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación). Für Mallorca betrafen die bis Ende September geltenden Ausnahmen besonders sommerliche Tramuntana-Anstiege; plane dennoch jede Ausfahrt mit Helm.

Das Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni (BOE vom 26. Juni 2026) hat die drei Ausnahmen zum 1. Oktober aufgehoben. Für alle, die beruflich mit dem Rad fahren, schreibt es außerdem den Helm auf Stadtstraßen und in Ortsdurchfahrten (vías urbanas und travesías) und auf allen Straßenarten eine reflektierende Warnweste vor. Die Helmpflicht für unter 16-Jährige auf allen Straßenarten bleibt, wie sie war.

Die Pflicht steht in der Straßenverkehrsordnung, das Bußgeld im Verkehrsgesetz (Ley de Tráfico, RDL 6/2015): Einen vorgeschriebenen Helm nicht zu benutzen ist eine infracción grave (Art. 76 h), und für eine infracción grave sind 200 € vorgesehen (Art. 80.1).

Was sich am 1. Oktober 2026 geändert hat

Ausnahmen von der Helmpflicht auf LandstraßenLandstraßen
Bis 30. September 2026 · beendetDrei Ausnahmen gelten weiter: lange Anstiege, extreme Hitze und nachgewiesene medizinische Gründe.
In Kraft seit 1. Oktober 2026 · RD 518/2026Die Ausnahmen fallen weg. Jeder Radfahrer braucht auf Landstraßen einen zugelassenen Helm — auch am langen Anstieg und auch bei Hitze.
Bestätigt · 18. Okt. 2026 · RD 518/2026 (BOE-A-2026-13889)
Helm und Warnweste für beruflich RadfahrendeAlle Straßen
Bis 30. September 2026 · beendetVorher gab es keine entsprechende Regel: eine neue Pflicht.
In Kraft seit 1. Oktober 2026 · RD 518/2026Wer beruflich auf dem Rad unterwegs ist — vor allem Lieferfahrer — muss auf Stadtstraßen und in Ortsdurchfahrten (vías urbanas und travesías) einen zugelassenen, geschlossenen Helm tragen (auf Landstraßen gilt das ohnehin für alle) und auf allen Straßenarten eine reflektierende Warnweste. Wer vorgeschriebene Schutzausrüstung nicht benutzt, begeht nach dem Verkehrsgesetz (Ley de Tráfico) eine infracción grave (Art. 76 h), die mit 200 € geahndet wird (Art. 80.1).
Bestätigt · 18. Okt. 2026 · RD 518/2026 (BOE-A-2026-13889)

Quelle

Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.

Siehe auch