Spanien erlaubt ausdrücklich, auf dem Seitenstreifen zu zweit nebeneinander zu fahren (en columna de a dos). Zu dritt oder mehr ist nicht erlaubt: Das Verkehrsgesetz stuft das Nebeneinanderfahren, wo es verboten ist, als infracción grave ein (Art. 76 z), mit 200 € (Art. 80.1). Fahre einreihig auf Abschnitten ohne Sicht — blinde Kurve, Kuppe — und immer dann, wenn du den Verkehr hinter dir aufhalten würdest.
Seit dem 1. Oktober 2026 regelt Artikel 36.2 in der Fassung des Real Decreto 518/2026 den Fall, den Mallorca ständig liefert. Wo es keinen Seitenstreifen gibt oder er nicht befahrbar und ausreichend ist, dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn zu zweit nebeneinander fahren: «podrán circular en columna de a dos por la parte imprescindible de la calzada, si bien deberán colocarse en hilera en los tramos sin visibilidad, cuando afecten a la fluidez de la circulación, o cuando circulen entre el ocaso y la salida del sol o en condiciones meteorológicas o ambientales que disminuyan sensiblemente la visibilidad». Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei Regen oder Nebel ist einreihig also die Regel.
Die Abfahrtsregel ist nicht neu: Artikel 36.1 erlaubt Radfahrern schon im ursprünglichen Text von 2003, in langen kurvigen Abfahrten den Seitenstreifen zu verlassen, wenn die Sicherheit es zulässt. Die Reform behält sie bei und schreibt die Ausnahme für autovías in denselben Satz — dort bleibt man immer auf dem Seitenstreifen. Auf Sa Calobra und am Coll dels Reis lässt dich das eine saubere Linie fahren, statt mit Rollsplitt auf dem Seitenstreifen zu kämpfen.