Die kommunalen Verordnungen der Balearen verbieten in der Regel das Radfahren auf Gehwegen; Bußgelder reichen je nach Gemeinde von 40 bis 100 €. Fußgängerzonen dürfen nur im Schritttempo überquert werden, Vorrang haben Fußgänger; an "bajar de la bici"-Schildern muss abgestiegen werden. Die Altstadt von Palma und die Plaza in Sóller sind die Hotspots, an denen Rennradfahrer am ehesten kontrolliert werden — der Rest Mallorcas ist ländlich genug, dass diese Regel selten greift.
Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf Mallorca
In den balearischen Gemeinden ist Radfahren auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Fußgängerzonen dürfen nur im Schritttempo befahren werden, wo beschildert ist abzusteigen.
Quelle:Ordenanza de Movilidad de Palma
Häufige Fragen
Gruppenfahrt: maximal zu zweit nebeneinander
Zu zweit nebeneinander ist auf dem Seitenstreifen erlaubt, so weit rechts wie möglich; zu dritt nicht. Einreihig bei schlechter Sicht. Ab 1. Oktober 2026 darf ein Paar die Fahrbahn nutzen, wenn kein befahrbarer Seitenstreifen da ist.
Dieser Leitfaden fasst die Regelungen in klarer Sprache zusammen, ist aber keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — folge stets der auf jeder Seite verlinkten amtlichen Quelle.